Antrag auf Neubewertung der IMI: Zahlt es sich aus? Mal sehen!

Wie beantrage ich eine Neubewertung des IMI?

Um einen geringeren Betrag an IMI zahlen zu können, müssen Sie eine neue Veranlagung bei der Steuer- und Zollbehörde (AT) beantragen. Mit dieser Anfrage wird der Tax Asset Value (VPT) der Immobilie bewertet.

Nur Grundstückseigentümer oder gesetzliche Vertreter können dies tun, mit Mindestabständen von drei Jahren. Die Bestellung ist kostenlos und kann persönlich an einem der Finanzschalter oder online auf dem Finanzportal aufgegeben werden.

Die Berechnung des IMI entspricht der VPT, die mit dem  anwendbaren Satz multipliziert wird.

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Bildnachweis: Pexels

Die Gemeinde , in der die Immobilie eingefügt wird, ist diejenige, die die jährlich im IMI anzuwendenden Sätze festlegt. Alle Aktualisierungen können auf dem Finanzportal eingesehen werden.

Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie jedoch wissen, ob es sich wirklich lohnt, nach einer erneuten Bewertung der Immobilie zu fragen. Sie müssen die folgenden Punkte berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Bewertung berechnet werden:

  • Alterskoeffizient – Alter der Immobilie;
  • Standortkoeffizient – prüfen Sie, ob der Ort, an dem Sie leben, aufgewertet oder abgewertet wurde.
  •  Basiswert der gebauten Gebäude;
  • Güte- und Komfortkoeffizient.

Ein weiterer Grund, der Sie dazu bringen kann, Ihr Haus zu bewerten, ist die Veränderung der Bereiche der Immobilie. Dazu müssen Sie immer den Beweis dafür vorlegen.

Nach der positiven Stellungnahme der Neubewertung ist der neu zu zahlende Betrag erst ab dem Jahr gültig, in dem der Antrag gestellt wurde.  Wenn Sie mit dem Ergebnis der IMI-Neubewertung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des ersten Ergebnisses eine zweite Bewertung beantragen.

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Wie kann ich eine IMI-Neubewertung online beantragen?

Um die Neubewertung des IMI zu beantragen, können Sie dies auch online tun. Dazu müssen Sie nur auf die Seite des Portals das Finanças gehen, mit Ihren Daten (NIF und Zugangspasswort) darauf zugreifen und die Erklärung des Modells 1 des IMI ausfüllen.

Wie bereits erwähnt, ist es wichtig, dass Sie prüfen, ob es sich lohnt, die Neubewertung der Immobilie zu beantragen. Auf der Finanz-Website haben Sie einen Simulator, um die VPT Ihrer Immobilie zu berechnen. Wenn nach der Simulation der Wert niedriger ist, als Ihr Landheft angibt, sollten Sie um eine Neubewertung bitten, da Sie in Zukunft weniger bezahlen werden.

Nachdem Sie sich in das Portal eingeloggt haben, müssen Sie die folgenden Schritte ausführen (vergessen Sie nicht, alle notwendigen Dokumente bei sich zu haben, nämlich das Baubuch und NIF):

  • Gehen Sie zu "Steuerberatung";
  • Klicken Sie auf "Bürger";
  • Gehen Sie zu "Liefern";
  • Klicken Sie auf "Kontoauszüge" und wählen Sie "IMI";
  • Gehen Sie zu "Registrierung/Aktualisierung von Gebäuden";
  • Platziert die NIF und das Zugriffskennwort;
  • Wählen Sie, ob Sie die Erklärung von der Website liefern möchten oder ob Sie den Antrag herunterladen und von dort aus ausfüllen möchten.
  • Im "Anfangsrahmen" wird angegeben, welche Art von Eigenschaft Sie aktualisieren möchten.
  • In "Tabelle 1" ist die NIF des Eigentümers der Immobilie ein Kontakt;
 
  • Klicken Sie unter "Grund" auf "Evaluierungsanfrage  - veraltete VPT;
  • Klicken Sie in "Tabelle 2" auf "Hinzufügen" und füllen Sie die Daten aus, die in Ihrem Gebäudeheft enthalten sind.
  • In der "Tabelle" sind der Bruchcode, die NIF des Eigentümers, die Art des Steuerdomizils und der Eigentümer angegeben. Wenn es sich bei der Immobilie um ein "Vermögenspaar" handelt, laden Sie diesen Posten auf und geben Sie die NIF des Ehepartners an.
  • Füllen Sie in "Tabelle 4" die Felder mit den Daten Ihres Immobilienheftes aus.
  • In "Tabelle 5" ist die Art des Zwecks der Immobilie angegeben;
  • In "Tabelle 6" sind das Datum der Nutzungsgenehmigung und das Alter des Gebäudes angegeben.
  • Validiert und sendet die Anforderung.
  • WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE 
  • https://www.idealista.pt/news/financas/fiscalidade/2023/02/27/56440-pedido-de-reavaliacao-do-imi-sera-que-compensa